Allgemeine Teilnahmebedingungen

Durch die Anmeldung zur United LAN Veranstaltung werden die allgemeinen Teilnahmebedingungen akzeptiert.

§1 Teilnahme von Personen
Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 16 Jahre.

§2 Bezahlung
Alle Angaben sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Nach der Anmeldung bekommt ihr eine Bestätigungsmail mit allen Daten zum Überweisen des Unkostenbeitrages. Eine Zahlung vor Ort ist möglich, jedoch wird dann für alle Tickets ein Zuschlag von 5€ fällig (ausgenommen Tagesticket).

§3 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Anzahl von Teilnehmenden oder aus anderen Gründen, die ein Stattfinden der Veranstaltung unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet. Der Veranstalter kann teilnehmende Personen vor und während der Veranstaltung ausschließen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz Mahnung der entsprechenden Person nachhaltig gestört wird. Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt hierdurch. Gegebenenfalls für den Veranstalter entstehende Kosten, durch den Ausschluss, sind von der Teilnehmenden zu tragen.

§4 Rücktritt durch die Teilnehmenden
Der Rücktritt seitens der teilnehmenden Person gilt als anerkannt, wenn seitens des Veranstalters eine Bestätigung des Rücktritts erfolgt. Nur dann besteht Rückerstattungsrecht auf den gezahlten Eintritt. Erscheint eine teilnehmende Person nicht zur Veranstaltung oder meldet sich nicht fristgerecht bis vier Wochen vor der Veranstaltung ab, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den die Hälfte des bezahlten Unkostenbeitrags, bzw. bis zwei Wochen vor der Veranstaltung den gesamten Beitrag zur Kostendeckung einzubehalten.
Eine volle Erstattung des Beitrages ist nach der Frist nur unter gesonderten Voraussetzungen möglich (z.B. Erkrankung durch Corona, Todesfall, Gefährdungen etc.)

§5 Haftung der Teilnehmenden
Falls es zur Sachbeschädigung durch Teilnehmende im Bereich der Veranstaltung kommt, dabei seien sowohl das Inventar des Veranstaltungsortes als auch eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet die Person unbeschränkt und in voller Höhe und kann sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei erlöschen jegliche Rückerstattungsansprüche.
Jeder Teilnehmende haftet für selbst eingebrachte Gegenstände (Nintendo Switch / Nintendo 3DS, Zubehör, Kleidung …). Bei Abhandenkommen (Diebstahl) oder Beschädigung von Eigentum einer teilnehmenden Person übernimmt der Veranstalter weder Haftung noch leistet er Schadensersatz.

§6 Nutzung von Software
Jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter Software ist verboten, es gelten die gesetzlichen Grundlagen in vollem Umfang. Der Veranstalter spricht sich davon frei, für die Daten auf den von Teilnehmern mitgebrachten Datenträgern (Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CD’s etc.) verantwortlich zu sein. Gleiches gilt für im Netzwerk transferierte, nicht vom Veranstalter bereitgestellte Dateien.

§7 Allgemeines Verhalten
Die Teilnehmender verpflichtet sich zu gesitteten Verhalten. Falls eine Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden sollte, so geschieht dies nur im Interesse der anderen Teilnehmenden.

§8 Rauschmittel (entsprechend Gesetzeslage ab 01.04.2024)
Konsum jeglicher Rauschmittel (inkl. Cannabis) sowie die Bereitstellung oder offene Lagerung ist innerhalb der Halle und auf dem gesamten Hallengelände untersagt.

Davon ausgenommen sind:
– Alkohol (in Maßen, exzessiver Konsum wird verwarnt und kann zum Ausschluss führen)
– Tabak/Zigaretten (in den Räumlichkeiten untersagt)
– alternative Tabakwaren (z.B. Shisha) nach Absprache (in den Räumlichkeiten untersagt)

Weiterhin ist die Mitnahme von Waffen und gefährlichen Gegenständen jeglicher Art verboten und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§9 Gesundheitliche Schäden
Die für Videospiele geltenden Sicherheits- und Warnhinweise gelten ausnahmslos. Für gesundheitliche Schäden wird keine Haftung übernommen.

§10 Turniere und Preisvergabe
Teilnehmende, die an den angebotenen Turnieren teilnehmen, sind verpflichtet die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Cheaten/betrügen in jeglicher Form ist grundsätzlich verboten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.

§11 Veröffentlichung von Mediendaten
Die Teilnehmenden akzeptieren, dass der Veranstalter Fotos und Videos von allen Teilnehmenden machen und zusammen mit deren Nicknames für Werbezwecke veröffentlichen darf.

§12 Internetnutzung
Es ist strengstens untersagt das zur Verfügung gestellte Internet für die Einsicht von pornografischen, verfassungsfeindlichen und gewalttätigen Inhalten zu nutzen. Desweiteren ist jede Form von Dateidownload strengstens untersagt. Das Internet wird für den Nutzer erst nach Absprache mit der Organisation freigegeben.

§13 Abfall
Anfallender Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu befördern. Die Teilnehmenden haben ihren Platz so zu verlassen, wie dieser aufgefunden wurde, d.h. sauber und ordentlich. Der Veranstalter wird sich bemühen, Möglichkeiten zur Müllentsorgung und -trennung anzubieten, weist die Teilnehmenden jedoch an, den selbst verursachten Abfall auch selbst zu entsorgen.

§14 Haftung durch den Veranstalter
Die Veranstalter können bei Sach- und Personenschäden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Bei Verlust oder Diebstahl sind die Veranstalter ebenfalls nicht zur Haftung verpflichtet. Sie sind außerdem nicht haftbar für die Daten, in dessen Besitz ein Teilnehmer steht oder für den Datentransfer zwischen den Teilnehmern im Netzwerk.
Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Umkonfiguration des Betriebssystems, etc. entstehen. Der Veranstalter haftet auch nicht für durch 3. Personen bereitgestellte Technik.

§15 Änderungen der ATBs
Sollte der Veranstalter Änderungen an den ATBs vornehmen müssen, werden alle angemeldeten Teilnehmenden unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Sollten diese nicht mit den neuen ATBs einverstanden sein, wird ihnen auf Wunsch der Teilnahmebetrag zurück erstattet.

§16 Gültigkeit der ATB
Die hier aufgeführten Regeln sind ausnahmslos zu akzeptieren. Sollte es der Verlauf der Vorbereitung und/oder der Veranstaltung notwendig machen, so behält sich der Veranstalter eine Änderung vor. Eine Missachtung kann den Verweis von der Veranstaltung und u. U. eine Anzeige zur Folge haben. Sollte einer der hier aufgeführten Punkte durch bestimmte Umstände seine Gültigkeit verlieren, so gelten trotzdem weiterhin alle anderen Punkte.